Bei der GR-Sitzung am 26. 11. stimmte GR Peter Krones gegen die Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 21. 9. 2012 mit folgender Begründung:
Als Gemeinderat erhebe ich Einwendung gegen den Inhalt der Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 21.9.2012 gemäß §60, Pkt.6 der Steiermärkischen Gemeindeordnung. Ich fordere dazu auf nachstehende angeführte Änderungen (blau) zu folgenden Punkten zu protokollieren.
zu Pkt. 4
Der Vorsitzende berichtet, dass sich der Gemeinderat im letzten Jahr in vielen Sitzungen intensiv mit dem Thema Um – und Zubau Schule und Kindergarten befasst hat. Grund dafür ist auch der starke Zuzug an Schülern. Weiters besteht ein öffentlicher Auftrag, aufgrund der Schwierigkeiten bzgl. Erhaltung der Gasthäuser in unserer Gemeinde, Räumlichkeiten für gesellschaftliche Aktivitäten zu schaffen. Die dritte Kindergartengruppe wird bisher provisorisch betrieben. Vertreter des Landes Steiermark haben sich die räumliche Ist-Situation vor Ort angeschaut und für die Vorplanung Herrn Arch. Friedrich beauftragt. Das Land übernimmt für diese Vorplanung die Kosten von Arch. Friedrich zu 100 %. Die Planung nach Vorgabe und mit Abstimmung des Landes durch Frau Dr. Muchitsch und Frau Ing. Moder. Baubeginn in den Wintermonaten, Fertigstellung in den Sommermonaten 2013 vor Schulbeginn. Die Kostenschätzung für den gesamten Bau beträgt 1,8 Mio Euro inkl. MwSt. Seitens des Landes Steiermark gibt es eine schriftliche Förderzusage in der Höhe von 70%, aufgeteilt auf 10 Jahre. Lobend erwähnt wird in diesem Zusammenhang auch die Leistung von drei Schülern unserer Schule, welche die erste Klasse des Gymnasiums in Weiz mit Auszeichnung abgeschlossen haben und es auch bei der Matura eine Auszeichnung gegeben hat. Weiters wird die Superqualität einer Landschule gegenüber einer Stadtschule vom Bürgermeister hervorgehoben. GR. Peter Krones erkundigt sich über die Art und Häufigkeit der Sitzungen bzgl. Umbauarbeiten. Weiters fragt er nach ob es sich bei der aktuellen Planung um eine Neuplanung handelt, oder ob die ursprüngliche Planung, welche der Gemeinde ca. 7000,– Euro gekostet hat in die neue Planung mit eingeflossen ist oder für den Papierkorb war. Antwort seitens des BGM und GR Christian Leitner: „Die erste Planung hat sich auf den Umbau der neuen WC-Anlage für den Kindergarten bezogen. Für ihn wäre es wichtig die Schüler-Kennzahlen bzw. die Bevölkerungsentwicklung zu kennen. Außerdem müsste seiner Meinung nach nicht so teuer gebaut werden, sondern man könnte auch in Modulbauweise, je nach Bedarf bauen. GR Krones erwähnt auch die oft diskutierte Kooperation und in diesem Zusammenhang die Schließung einer Klasse (lt. Radiobericht) an einer Volksschule in Weiz, weiters dass z.B. Volkschüler von Salla nach Graden (1 Strecke 14km) transferiert werden und ob dies in Betracht gezogen wurde. Lt. BGM ist dies geschehen. Weiters schlägt GR Krones vor auch den Sitzungssaal der Gemeinde bei Engpässen für den Unterricht zu benutzen. Dies ist lt. BGM nicht möglich, da dieser Raum täglich für das Auflegen der Pläne genutzt wird, und hier irrsinnig viele Besprechungen stattfinden. Auch lt. anwesender Fr. Direktor wäre ein Unterricht hier undenkbar. GR. Leitner Christian sagt, dass uns das Land vorgeschrieben hat den Umbau durchzuführen. GR Krones bringt in die Diskussion ein, dass dieser geplante Zubau dem Steuerzahler viel Geld kostet und er diesbezüglich gerne eine Bürgerbefragung hätte.
Nach sachlich geführter Diskussion bittet der Bürgermeister um Abstimmung.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt mit den Stimmen der ÖVP und SPÖ den Zu- bzw. Umbau der Schule und des Kindergartens. GR. Peter Krones ist nicht gegen den Zu- bzw. Umbau der Schule und des Kindergartens, sehr wohl aber gegen diese teure Version.
Pkt. 8
Der Vorsitzende berichtet, dass bei den ehemaligen Gemeindegrundstücken am Göttelsberg bergseitig an der nördlichen Grundstücksgrenze eine Entwässerungsmauer errichtet werden soll. Es ist vorgesehen, dass sich die anrainenden Bauwerber an den Kosten dieser Mauer beteiligen. Die Errichtung dieser Mauer wurde auch schon beim Verkaufspreis der Grundstücke berücksichtigt. Ein Anbot der Firma Lieb-Bau Weiz in der Höhe von Euro 54.435,24 inkl. MwSt. und ein Anbot der Firma Pierer in der Höhe von Euro 46.367,88 MwSt. liegen vor. Mit den Firmen soll noch verhandelt werden, ob und wie eine Mitarbeit seitens der Gemeinde aussehen könnte. Im Zuge der Diskussion hat sich herausgestellt, dass die Mauer versprochen, bzw. vereinbart wurde, aber nicht Teil des Kaufvertrags ist. Mit allen betroffenen Anrainern soll nochmals eine Besprechung bezüglich einer Kostenbeteiligung abgehalten werden. Im Zuge des Mauerbaues wird, wie mit Fam. Wild vereinbart, der Weg bis zur Grundstücksgrenze hergestellt, der Grünstreifen verschwindet, und das Zufahrtsrecht gilt für 3000m² sobald es sich beim Grundstück der Fam. Wild um Bauland handelt. Auch bzgl. Spielplatz im oberen Bereich wurde Hr. Wild vom BGM informiert. GR Peter Krones erwähnt in diesem Zusammenhang auch noch die Kritik der Bevölkerung, dass für jene, die noch keine Gemeindeabgaben geleistet haben alles gemacht wird, und für solche, die z. B. bereits seit 1955 ihre Abgaben leisten sehr wenig. Für den BGM ist diese Kritik berechtigt. Weiters bietet GR Peter Krones die Möglichkeit an die Oberflächenentwässerung des Hinterfeldes von Fam. Loder über sein Grundstück durchzuführen. Fam. Loder behauptet der BGM hätte ihnen dies versprochen, der BGM dementiert dies, sagt aber zu, diese gerne im Zuger der Grabungsarbeiten mitzumachen. Nach längerer Diskussion bittet der Bgm. um Abstimmung.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Errichtung dieser Entwässerungsmauer. Bezüglich der Kostenbeteiligung der betroffenen Anrainer ist noch das Einvernehmen herzustellen.
8a. Dringlichkeitsantrag:
Der Vorsitzende berichtet, dass die Fam. F., das Gemeindegrundstück Nr. 13 kaufen wollen. Einige Dinge sind jedoch noch im Vorfeld zu klären und zwar den schon angesprochenen Gehweg und das landwirtschaftliche Servitut.
Die Familien Fank und Mauthner verzichten auf dieses landwirtschaftliche Servitut. Fr. F. hat die Verzichterklärung 2 Tage vor der Sitzung unterschrieben. GR. Peter Krones führt dazu aus, dass auch er ein Servitutsrecht bzw. Dienstbarkeitsrecht über dieses Grundstück besitzt. Sollte er dieses nicht mehr nutzen können, sieht er ein Problem damit. Er will diesen Weg, welcher in einem Plan aus dem Jahre 1990, GZ: 4650 auf Grundstück 433/2 eingetragen ist, (jetzt im Eigentum der Gemeinde) weiterhin nutzen. Im Zuge der Diskussion erklärt GR. Krones auch aufgrund der neuen Situation durch den Verzicht des Servitutes der Fam. Fank, unter gewissen Voraussetzungen auch auf sein Servitutsrecht zu verzichten.
GR. Peter Krones legt eine Unterschriftenliste vor, worin gefordert wird, dass der auf dem noch nicht verkauften Gemeindegrundstück Nr. 13 bestehende Steig vor Verkauf dieses Grundstückes heraus gemessen wird, und für die Allgemeinheit zur Benützung erhalten bleibt. Bgm. Breisler verliest dieses Schreiben. Nach längerer Diskussion, wo es unter anderen auch darum geht ob es sinnvoll ist 2 Gehwege so nah nebeneinander zu erhalten, schlägt der Bgm. vor, die rechtliche Situation abklären zu lassen. GR. Alois Stecher verweist auf den einstimmigen Gemeinderatsbeschluss bzgl. Verlegung des Gehweges und tätigt folgende Aussage: „In der Bildung sollen wir einsparen, aber ein zweiter Steig ist wichtig!“ (Es wurde nie behauptet in der Bildung einzusparen) Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar ist, wie sich die Wegangelegenheiten entwickeln, schlägt der Bgm. vor, der Familie F. den Bauplatz zum Preis von 66,– pro m² zu verkaufen. Der Kaufvertrag soll jedoch ohne fixe Angabe der Quadratmeter beschlossen werden. Beide haben kein Problem damit, dass etwas vom Grundstück heraus gemessen wird.
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Grundstück Nr. 433/9 der KG. 68216 Göttelsberg zum Preis von Euro 66,– m² zu verkaufen. Die genauen Quadratmeter werden erst nach Klärung der Servitute bzw. Dienstbarkeiten und wenn erforderlich nach neuer Vermessung festgelegt.